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Anerkennung außerschulisches Bildungsangebot (Befreiung von der Pflichtquote)

Aktualisiertes Verzeichnis der akkreditierten Vereine und Organisationen auf Landesebene

Informationen

Wofür

Organisationen können bei der Deutschen Bildungsdirektion um Akkreditierung zwecks Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote ansuchen. Durch die Akkreditierung soll die Anerkennung vor allem für landesweit tätige Organisationen vereinfacht werden. Eine Kommission stellt fest, ob die Organisationen die vorgesehenen Qualitätskriterien erfüllen. Diese Feststellung gilt dann einheitlich für 3 Jahre.
Die Akkreditierung ist nicht Voraussetzung für das Ansuchen um Anerkennung außerschulischer Angebote. Alle Organisationen können sich auch direkt an die einzelnen Schulen wenden.
Ob außerschulische Angebote anerkannt werden und in welchem Ausmaß, entscheiden die einzelnen Schulen selbst. Bei akkreditierten Organisationen wird die Erfüllung der Qualitätskriterien von den Schulen aber nicht mehr überprüft.
Die Akkreditierung gilt nur für die deutschsprachigen Schulen.

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