Laut Agentur für Einnahmen sind die Schulen verpflichtet, der Agentur für Einnahmen jährlich bis spätestens 16. März die im vorherigen Steuerjahr bezahlten Schulspesen telematisch mitzuteilen, damit diese in die vorausgefüllte Erklärung (Vordruck 730) des Steuerzahlers zur Inanspruchnahme des Absetzbetrages im Ausmaß von 19% übertragen werden. Die Meldung erfolgt auf telematischem Wege.
Das Elternteil, welches die Zahlung der Schulspesen veranlasst hat, kann Widerspruch gegen die Übermittlung der diesbezüglichen Daten an die Agentur für Einnahmen innerhalb 31. Dezember eines jeden Jahres einlegen. Dies hat zur Folge, dass die betreffenden Schulspesen nicht in den vorabgefassten Steuervordruck 730 übertragen werden.
Die Mitteilung des Widerspruchs kann erfolgen:
- an die Schule, welche die Option im telematischen System vermerkt, über das Schulpostfach;
- direkt an die Agentur für Einnahmen unter Verwendung des Vordrucks, der auf der Webseite der Agentur unter https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/modelli_istruzioni-spese-scolastiche abrufbar und ausgefüllt an die E-Mail-Adresse opposizioneutilizzospesescolastiche@agenziaentrate.it zu übermitteln ist.
Das Elternteil kann nach erfolgtem Widerspruch jederzeit die Schulspesen in Phase der Änderung des vorabgefassten Steuervordrucks 730 händisch nachtragen.
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